Kreisjugendring Ostalb e.V.

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Jugendschutz

Jugendschutz geht alle an!

Die Aktion „Die Ostalbkinder sind’s uns Wert!“ gibt es bereits seit 2003.

Gemeinsam mit dem Landratsamt Ostalbkreis und dessen Suchtbeauftragten, sowie der Polizei arbeiten wir für den Jugendschutz.

Infomaterialien im Bezug auf Jugendschutz:

Für ehrenamtlich aktive Personen in der Jugendarbeit gibt es zudem noch die Beachtung des Bundeskinderschutzgesetzes. Dieses besagt, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für ehrenamtlich Engagierte kostenlos. Die Vorlage „Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses – Bestätigung des Vereins“ kann hierfür genutzt werden.

Die Einsicht ins erweitere polizeiliche Führungszeugnis erfolgt durch eine beauftragte Person des jeweiligen Vereins.

Mögliche Eintragungen dürfen nur beachtet werden, wenn es sich um Straftatbestände nach §72a SGB VIII handelt. Alle anderen Einträge sind nicht zu werten!

Die Einsicht kann in ein Dokument eingetragen werden. In diesem Dokument wird dann ausgerechnet, wann erneut eine Einsicht beantragt werden muss.