Auf unserer Homepage wurden beide Themen getrennt. Im Bereich Jugendschutz sind alle wichtigen Unterlagen rund um das Thema Bundeskinderschutzgesetz, Einsicht ins erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, Sichere Jugendfreizeiten im Ostalbkreis und unsere Aushang-Tafeln zu den gesetzlichen Bestimmungen zu finden.
In diesem Bereich Kinderschutz sollen diese gesetzliche Vorgaben durch weitere Bausteine ergänzt werden, um Kinder und Jugendliche im Verein umfassend zu schützen. Diese Bausteine sind –im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben im Jugendschutz- freiwillig.
Warum müssen Kinder und Jugendliche im Verein geschützt werden? Hier gibt es viele unterschiedliche Facetten. Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Schutz vor Mobbing, Hilfestellungen bei Problemen mit den Eltern/Verwandten/Freunden und so weiter.
Ihr möchtet ein Schutzkonzept entwickeln und braucht dafür Unterstützung? Eine Hilfestellung bietet das Arbeitsheft „Schutzkonzept im Jugendverband“.
Ihr möchtet persönliche Unterstützung? Hier findet ihr verschiedene Menschen, die euch persönlich begleiten können.
Es kann vorkommen, dass ein Kind im Verein aufgrund von blauen Flecken, Äußerungen etc. Ehrenamtlichen Sorgen bereitet.
In diesem Fall bietet der Kreisjugendring eine Beratung an. Dabei ist zu beachten:
Einfach unter unserer Telefonnummer melden.