Kreisjugendring Ostalb e.V.

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Kinderschutz

Kinder- und Jugendschutz fließt bei Vereinen ineinander

Auf unserer Homepage wurden beide Themen getrennt. Im Bereich Jugendschutz sind alle wichtigen Unterlagen rund um das Thema Bundeskinderschutzgesetz, Einsicht ins erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, Sichere Jugendfreizeiten im Ostalbkreis und unsere Aushang-Tafeln zu den gesetzlichen Bestimmungen zu finden.

In diesem Bereich Kinderschutz sollen diese gesetzliche Vorgaben durch weitere Bausteine ergänzt werden, um Kinder und Jugendliche im Verein umfassend zu schützen. Diese Bausteine sind –im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben im Jugendschutz- freiwillig.

Warum müssen Kinder und Jugendliche im Verein geschützt werden? Hier gibt es viele unterschiedliche Facetten. Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Schutz vor Mobbing, Hilfestellungen bei Problemen mit den Eltern/Verwandten/Freunden und so weiter.

Ihr möchtet ein Schutzkonzept entwickeln und braucht dafür Unterstützung? Eine Hilfestellung bietet das Arbeitsheft „Schutzkonzept im Jugendverband“.

Ihr möchtet persönliche Unterstützung? Hier findet ihr verschiedene Menschen, die euch persönlich begleiten können.

Beratung im Bereich Kinderschutz

Es kann vorkommen, dass ein Kind im Verein aufgrund von blauen Flecken, Äußerungen etc. Ehrenamtlichen Sorgen bereitet.

In diesem Fall bietet der Kreisjugendring eine Beratung an. Dabei ist zu beachten:

  • Der Fall ist in jedem Falle anonym zu schildern!
  • Alle Auffälligkeiten, Gespräche, Äußerungen sollen in einem Protokoll verschriftlicht werden. Dabei immer notieren, wer mit wem was und vor allem auch wann besprochen hat.
  • Je nach Auffälligkeiten findet eine telefonische Beratung oder eine Beratung beim Verein vor Ort statt.
  • Gemeinsam werden dann weitere Vorgehensweisen besprochen.

Einfach unter unserer Telefonnummer melden.